Es handelt sich um eine Zusatzlehre (Zweitausbildung), daher ist eine abgeschlossene berufliche Grundbildung erforderlich.
Es handelt sich um eine Zusatzlehre (Zweitausbildung), daher ist eines der folgenden eidgenössischen Fähigkeitszeugnisse zwingend notwendig:
Lüftungsanlagenbauer/in EFZ → Dauer Zusatzlehre: 2 - 3 Jahre
Heizungsinstallateur/in EFZ → Dauer Zusatzlehre: 3 Jahre
Sanitärinstallateur/in EFZ → Dauer Zusatzlehre: 3 Jahre
Gebäudetechnikplaner/in Heizung EFZ → Dauer Zusatzlehre: 2 Jahre
Gebäudetechnikplaner/in Sanitär EFZ → Dauer Zusatzlehre: 2 Jahre
Anforderungen